AGB

 

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen sobald ein Zimmer bzw. eine Wohnung mündlich oder schriftlich bestellt und zugesagt oder bereitgestellt worden ist.

 
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.


3. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder den betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen (Einsparungen).Die Einsparungen betragen bis zu
20 % des Preises bei Übernachtung,
Der Nachweis eines niedrigeren Schadens im Einzelfall bleibt dem Mieter, der Nachweis eines höheren Schadens im Einzelfall bleibt dem Vermieter vorbehalten.
Die Stornogebühr beträgt für die Ferienwohnung:
l bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 10 %  
l bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25 %  
l bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 50 %  
l danach 80 %   
des Mietpreises.

Stornogebühr für Zimmerreservierung ist kostenfrei, wenn dies 72 Stunden vor dem Anreisetag schriftlich oder fernmündlich mitgeteilt wird, andernfalls ist der volle Mietpreis zu zahlen. Wir werden uns natürlich nach Kräften bemühen, die Unterkunft anderweitig zu vermitteln! Für die Tage, an denen dies gelingt, werden wir Ihnen keine Stornogebühren berechnen!

 

4. Änderungen bzw. Stornierungen sind unverzüglich telefonisch wie schriftlich mitzuteilen.

5. a) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten nicht in Anspruch genommene Quartiere nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben um Ausfälle so gering wie möglich zu halten.

5. b) Bis zur anderweitigen Vergabe der Unterkunft hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 3 errechneten Betrag zu bezahlen.

6. Die Unterkunft steht am Anreisetag ab 17.00 h zur Verfügung und ist am Abreisetag bis spätestens 12.00 h zu verlassen.

7. Der Gast ist verpflichtet bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere zur Mängelrüge gegenüber dem Vermieter verpflichtet. Wird nicht direkt oder z. B. durch Wandel abgeholfen, so ist der Vermieter oder eine vom Vermieter genannte Person zu verständigen. Erfolgt eine Mängelanzeige erst im Nachhinein ist der Vertragspartner nicht in der Lage noch etwas zu tun. Ansprüche auf Minderung oder Schadenersatz sind daher ausgeschlossen soweit eine Mängelrüge nicht von vornherein aussichtslos gewesen wäre, jedoch schuldhaft unterlassen wurde. Ebenso setzt eine Kündigung des Vertrages durch den Gast im Fall einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise nach § 537 BGB voraus, dass dem Vermieter eine angemessene Frist zur Abhilfe eingeräumt wurde, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Gastes gerechtfertigt ist.

8. Vertragsauflösungen können nur im gegenseitigen Einvernehmen beider Partner erfolgen. Im Übrigen gelten für das Vertragsverhältnis und auch für die Haftung des Vermieters für eingebrachte Sachen die Bestimmungen des BGB.

Gerichtsstand ist Achim

 

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